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Neue Lösungen für § 14a EnWG von Phoenix Contact

Steuerbare Verbraucher einfach integrieren

Zwei anschlussfertige Relais- und Klemmenblöcke von Phoenix Contact mit beschrifteten Anschlussklemmen für § 14a EnWG.

Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrs­sektors ist ein essen­zieller Bestand­teil der Energie­wende. Immer mehr Haus­halte nutzen Geräte wie Wärme­pumpen, Wall­boxen für Elektro­fahr­zeuge oder Strom­speicher. Diese so­genannten Verbrauchs­ein­richtungen werden im Alltag oft gleich­zeitig betrieben, was zu einer erhöhten Aus­lastung der Netz­bereiche und Netz­stränge im Nieder­spannungsnetz führt.

Um eine Überlastung des Strom­netzes zu ver­meiden und die Netz­stabi­lität konti­nuierlich zu gewähr­leisten, sieht die Bundes­netz­agentur gemäß § 14a des EnWG (Energie­wirtschafts­gesetz) vor, diese Verbrauchs­ein­richtungen bei kritischen Netz­situationen in ihrer Leistung redu­zieren zu können. Bei drohender Über­lastung kann der Netz­betreiber dem­nach steuer­bare Verbrauchs­ein­richtungen (SteuVE) für bis zu zwei Stunden täg­lich auf 4,2 kW dimmen. Um dies zu ermög­lichen, müssen die Verbrauchs­einrichtungen steuer­bar gemacht werden.

Um das Stromnetz in kritischen Netz­situa­tionen zu ent­lasten, kann nach § 14a EnWG die Bezugs­leistung von steuer­baren Verbrauchs­ein­rich­tungen wie Wärme­pumpen, Lade­säulen oder Strom­speicher durch den Netz­betreiber tem­porär ge­dimmt werden. Mit den neuen anschluss­fertigen Relais- und Klemmen­blöcken von Phoenix Contact, lassen sich Ver­braucher ein­fach und direkt gemäß den An­forderun­gen des jeweiligen Netz­betrei­bers ansteuern.

Welche Verbraucher betrifft der §14a EnWG?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) seit dem 01.01.2024 sind Wärme­pumpen inkl. Zusatz­heizung, nicht öffent­liche Lade­punkte für Elektro­fahrzeuge (Wall­boxen), Anlagen zur Raum­kühlung (Klima­anlagen) und Strom­speicher. Diese Geräte sind steue­rungs­pflichtig, wenn sie im Nieder­spannungs­netz angeschlossen sind, der maxi­male Leistungs­bezug mehr als 4,2 kW beträgt und die Inbetrieb­nahme nach dem 01.01.2024 erfolgt ist.

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