Neue Lösungen für § 14a EnWG von Phoenix Contact
Steuerbare Verbraucher einfach integrieren
Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ist ein essenzieller Bestandteil der Energiewende. Immer mehr Haushalte nutzen Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen für Elektrofahrzeuge oder Stromspeicher. Diese sogenannten Verbrauchseinrichtungen werden im Alltag oft gleichzeitig betrieben, was zu einer erhöhten Auslastung der Netzbereiche und Netzstränge im Niederspannungsnetz führt.
Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Netzstabilität kontinuierlich zu gewährleisten, sieht die Bundesnetzagentur gemäß § 14a des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) vor, diese Verbrauchseinrichtungen bei kritischen Netzsituationen in ihrer Leistung reduzieren zu können. Bei drohender Überlastung kann der Netzbetreiber demnach steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) für bis zu zwei Stunden täglich auf 4,2 kW dimmen. Um dies zu ermöglichen, müssen die Verbrauchseinrichtungen steuerbar gemacht werden.
Um das Stromnetz in kritischen Netzsituationen zu entlasten, kann nach § 14a EnWG die Bezugsleistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladesäulen oder Stromspeicher durch den Netzbetreiber temporär gedimmt werden. Mit den neuen anschlussfertigen Relais- und Klemmenblöcken von Phoenix Contact, lassen sich Verbraucher einfach und direkt gemäß den Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers ansteuern.
Welche Verbraucher betrifft der §14a EnWG?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) seit dem 01.01.2024 sind Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) und Stromspeicher. Diese Geräte sind steuerungspflichtig, wenn sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, der maximale Leistungsbezug mehr als 4,2 kW beträgt und die Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 erfolgt ist.